Alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren verbleiben vollständig bei NOX.
NOX behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an Angeboten und technischen Unterlagen wie Entwürfen, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen vor. Ihre Verwendung und die Zugänglichmachung für Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NOX.
Wenn NOX Produkte nach den vom KÄUFER übermittelten Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert hat, garantiert der KÄUFER, dass keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden.
Wenn ein Dritter NOX die Herstellung und Lieferung von Artikeln aufgrund der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums untersagt, kann NOX alle Aktivitäten einstellen und Schadensersatz vom KÄUFER verlangen.
Der KÄUFER verpflichtet sich ferner, NOX von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter freizustellen.
Urheber-, Patent- und Markenrechte sowie Know-how und praktische Erfahrungen, die auch in Zeichnungen und Entwürfen zum Ausdruck kommen, bleiben im Eigentum von NOX. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht vervielfältigt, genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Der KÄUFER verpflichtet sich, alle Informationen, wie z.B. Unterlagen, Programme, Auswertungen und sonstiges Know-how, die ihm im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemacht werden, von denen er Kenntnis erlangt oder die ihm in sonstiger Weise bekannt werden, während der Laufzeit dieses Vertrages und auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Vertrages streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse handelt oder nicht.